Zutrittskontrolle und Besuchermanagement für die Wasserwirtschaft
Dezentrale Anlagen, sensible Infrastruktur und steigende Anforderungen: Sichern Sie Ihre Standorte strukturiert, nachvollziehbar und effizient.
Wer nicht nachvollziehen kann, wer sich im Unternehmen aufhält, hat hier ein zentrales Handlungsfeld – bei Verstößen sehen die Gesetze empfindliche, gestaffelte Bußgelder vor.

Welche Sicherheitslücken entstehen im Alltag?

Das KRITIS-Dachgesetz ist in Kraft. Für Wasserversorger bedeutet das konkrete Anforderungen an die physische Sicherheit – besonders bei dezentralen Anlagen wie Brunnen, Pumpstationen oder Reservoirs.
Viele dieser Standorte sind frei zugänglich oder nur unzureichend gesichert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachweisbarkeit, Resilienz und Reaktionsfähigkeit.
Typische Risiken im Gebäudebetrieb
Warum der Druck jetzt steigt
Mit der NIS-2-Umsetzung (Ende 2025) und dem KRITIS-Dachgesetz (März 2026) gelten in Deutschland
zwei Regelwerke parallel – und erfordern deshalb unterschiedliche Maßnahmen.
Cybersicherheit – Pflichten aus NIS-2 / BSIG
Die NIS-2-Richtlinie ist europäisches Recht.
Das BSI-Gesetz (BSIG) ist deutsches Bundesrecht. Es setzt die europäischen Vorgaben zur Cybersicherheit in nationales Recht um.
Physische Sicherheit – Pflichten aus dem
CER / KRITIS-Dachgesetz
KRITIS-Dachgesetz ist deutsches Bundesrecht. Es setzt die europäische CER-Richtlinie (Directive on the Resilience of Critical Entities, EU 2022/2557) in nationales Recht um.
Beide Gesetze gelten parallel. Simago® adressiert die physische Seite — strukturiert, dokumentierbar, nachvollziehbar.
Anwendungsbeispiele von Simago®
Nicht jede Infrastruktur ist gleich. In der Wasserwirtschaft entstehen Risiken vorwiegend durch verteilte Anlagen,
offene Zugänge und kritische Betriebsbereiche.
Physische Sicherheit ist Teil Ihrer Gesamtstrategie – nicht eine Aufgabe daneben.
Das KRITIS-Dachgesetz fordert nachweisbaren physischen Schutz.
Simago® liefert alle drei Ebenen – in einer Plattform.
Organisatorisch
Rollen, Berechtigungen, Besucherrichtlinien
Physisch
Zutrittskontrolle an Werkstoren, Leitstände, Serverräume
Digital
Protokollierung, Berichte, Exporte für interne und externe Prüfungen

Der erste Schritt ist die richtige Einordnung
KRITIS-Anforderungen sind komplex – aber lösbar. Gemeinsam finden wir einen pragmatischen Weg, der zu Ihrem Betrieb passt. Wir schöpfen aus fundierter Expertise mit öffentlicher Verwaltung, Versorgern und Betreibern kritischer Infrastruktur. In einem kurzen Gespräch klären wir, wo Sie heute stehen – und was die nächsten Schritte sind.
Unverbindlich · ca. 15 Minuten · ohne Vorbereitung

Unsere Beratungsleistungen im Überblick
KRITIS-Standortanalyse für Betreiber
Das KRITIS-Dachgesetz fordert physischen Zugangsschutz – aber nicht jede Anlage braucht dieselbe Lösung. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, was an Ihren Standorten bereits vorhanden ist, wo Lücken bestehen und was prioritär umzusetzen ist.
Was Sie nach einer KRITIS-Standortanalyse in der Hand haben:
Ergebnis: Ein konkreter Maßnahmenplan mit klarer Priorisierung und transparenter Investitionsgrundlage – keine PowerPoint-Folien, sondern ein belastbares Arbeitsdokument.
Sicherheitszonen-Konzept
Nicht jeder Bereich braucht denselben Schutz. Leitstand, Schaltanlage, Serverraum und Außengelände haben unterschiedliche Risikoprofile. Wir helfen Ihnen, das sauber zu trennen und in Simago® abzubilden.
Wir definieren gemeinsam:
Deutlich reduziertes Risiko unbefugter Zutritte. Klare Verantwortlichkeiten. Hohe Nachvollziehbarkeit.
Rollen- & Berechtigungsarchitektur
Das Need-to-know-Prinzip gilt nicht nur digital. Auch physische Zugänge brauchen klare Regeln: Wer darf welchen Bereich betreten – und wann. Wir konfigurieren das gemeinsam mit Ihnen direkt in Simago®.
Wir entwickeln gemeinsam:
Nachvollziehbare Protokollierung als Grundlage für interne und externe Prüfungen.
Besucher- und Fremdfirmenprozesse
Wartungstechniker, Entsorger, Subunternehmer: Sie kommen, arbeiten und gehen. Oft an sensiblen Anlagen. Das KRITIS-Dachgesetz fordert nachweisbaren, kontrollierten Zugang –
auch für Externe.
Wir implementieren:
Jeder Externe wird strukturiert erfasst und dokumentiert – für maximale Transparenz im Betrieb.
Dokumentation & Nachweisunterstützung
Das KRITIS-Dachgesetz fordert belegbare Schutzmaßnahmen – gegenüber dem BBK und im Schadensfall. Simago® protokolliert Zutritte automatisch und durchgängig.
Wir unterstützen Sie bei:
Damit Sie Prüfungen strukturiert und mit belastbarer Datenbasis begegnen können.
Notfall- & Krisenprozesse
Das KRITIS-Dachgesetz fordert Krisen- und Notfallpläne — nicht als Dokument in der Schublade, sondern als gelebten Prozess. Simago® integriert Notfallszenarien direkt in den laufenden Betrieb.
Wir integrieren:
Ziel: Handlungsfähigkeit auch bei Störung oder Angriff.
Resilienz im Personalmanagement
Betriebssicherheit unter Belastung bedeutet: Schlüsselpositionen müssen auch bei Ausfall, Krankheit oder Krise besetzt sein. Simago® verknüpft Personalplanung direkt mit Zutrittsberechtigung.
Wir verknüpfen:
Resilienz entsteht durch Struktur – nicht durch Reaktion.
Was wird optimiert?

Von der Analyse bis zum Nachweis – Schritt für Schritt.
KRITIS-Projekte scheitern nicht an der Technik – sondern an fehlender Struktur. Unser bewährtes Vorgehen:

Was passiert, wenn Betreiber nicht reagieren
Wer jetzt handelt, schützt seinen Betrieb – und spart Zeit und Geld gegenüber einer Notlösung unter Druck.
Quelle: KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG), BGBl. 2026 I Nr. 66 vom 16. März 2026. Stand: Juli 2026. Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Organisationen die uns vertrauen























Klären Sie hier Ihre offenen Fragen

Was ist der Unterschied zwischen dem KRITIS-Dachgesetz und NIS-2?
Beide Gesetze gelten für Versorgungsunternehmen – aber sie regeln unterschiedliche Dinge.
Das KRITIS-Dachgesetz schützt kritische Anlagen vor physischen Bedrohungen: Sabotage, Einbruch, unkontrollierter Zutritt, Naturkatastrophen. Zuständige Behörde ist das BBK. Hier geht es um Werkstore, Leitstände, Sicherheitszonen – alles, was man anfassen kann.
NIS-2 schützt vor digitalen Bedrohungen: Cyberangriffe, Datenverlust, IT‑Ausfälle. Zuständige Behörde ist das BSI. Hier geht es um Netzwerke, Software, IT-Systeme.
Kurz: KRITIS-Dachgesetz = physische Sicherheit. NIS-2 = Cybersicherheit.
Beide Gesetze greifen ineinander und gelten parallel. Simago® adressiert die physische Seite – strukturiert, dokumentierbar und prüfbereit gegenüber dem BBK.
Was ist der Unterschied zwischen dem KRITIS-Dachgesetz und der CER-Richtlinie?
Das KRITIS-Dachgesetz ist deutsches Bundesrecht – es setzt die europäische CER-Richtlinie (EU 2022/2557) in nationales Recht um. Die CER-Richtlinie legt auf EU-Ebene den Rahmen fest, das KRITIS-Dachgesetz konkretisiert ihn für Deutschland: welche Anlagen betroffen sind, welche Maßnahmen umzusetzen sind und welche Behörde – das BBK – zuständig ist. In Kraft seit 17. März 2026.
Bin ich als Wasserunternehmen von NIS-2 betroffen?
Wenn Ihr Unternehmen zur kritischen Infrastruktur gehört oder bestimmte Größen- und Relevanzkriterien erfüllt, ist eine Betroffenheit sehr wahrscheinlich. Entscheidend sind u. a. Versorgungsauftrag, Größe und Systemrelevanz.
Was muss ich konkret nachweisen?
Nachweise betreffen vorwiegend Zugriffe, Prozesse und organisatorische Maßnahmen. Dazu gehören z. B. Zutrittsprotokolle, Rollen- und Berechtigungskonzepte sowie dokumentierte Abläufe.
Welche Anlagen müssen besonders geschützt werden?
Vor allem kritische Bereiche wie Wasserwerke, Pumpstationen, Brunnen, Kläranlagen, Leitzentralen und Chemielager. Hier darf nur autorisiertes Personal Zugang haben.
Warum sind dezentrale Anlagen ein besonderes Risiko?
Viele Anlagen liegen verteilt im Gelände und sind schwer zu kontrollieren. Fehlende Zutrittskontrollen oder unklare Prozesse erhöhen das Risiko von Sabotage oder Störungen.
Ist Zutrittskontrolle wirklich Teil der KRITIS-Anforderungen?
Ja – explizit. Das KRITIS-Dachgesetz fordert physischen Zugangsschutz als eigenständige Pflicht: kontrollierter Zutritt, Sicherheitszonen, Fremdfirmenmanagement, nachvollziehbare Dokumentation. Nach gängigem Verständnis des Gesetzes gehört physischer Zugangsschutz ausdrücklich dazu – IT-Sicherheit allein deckt diesen Bereich nicht ab.
Weitere Informationen auf:
Zutrittskontrolle
Kritische Infrastruktur
Reichen manuelle Besucherlisten aus?
Nein. Manuelle Prozesse sind in der Regel nicht ausreichend, da sie fehleranfällig, schwer auswertbar und nicht revisionssicher sind. Für Audit- und Nachweispflichten sind digitale, strukturierte Lösungen erforderlich.
Weitere Informationen auf:
Besuchermanagement
Wie lange dauert die Einführung von Simago®?
Abhängig von der Anzahl Ihrer Standorte und Zugangspunkte ist Simago® access in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen betriebsbereit. Die Implementierung erfolgt durch unsere Techniker vor Ort – inklusive Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten.
Wir haben bereits ein System – kann Simago® integriert werden?
Simago® ist offen für Systemintegrationen und verfügt über standardisierte Schnittstellen zu gängigen HR-, ERP- und Zeiterfassungssystemen. Im Erstgespräch klären wir Ihre konkrete IT-Landschaft.
Müssen externe Dienstleister besonders berücksichtigt werden?
Ja. Fremdfirmen, Wartungsdienste und Subunternehmer haben häufig Zugriff auf sicherheitsrelevante Bereiche. Das KRITIS-Dachgesetz fordert nachweisbar kontrollierten Zugang – auch für Externe. Simago® bildet das vollständig ab.
Können Zutrittsrechte zeitlich eingeschränkt werden?
Ja. Simago® unterstützt rollen- und zeitbasierte Zutrittsmodelle – Personen erhalten nur zu definierten Zeiten und für bestimmte Bereiche Zugang. Live verwaltbar, sofort entziehbar.
Ist eine zentrale Dokumentation verpflichtend?
Ja. Das KRITIS-Dachgesetz fordert belegbare Schutzmaßnahmen gegenüber dem BBK. Simago® protokolliert automatisch und durchgängig – als Grundlage für Ihre Nachweisführung.

Steffen Mankiewicz
CEO & Ansprechpartner für
die kritische Infrastruktur bei
LÜTH & DÜMCHEN
Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam einordnen
In einem kurzen Gespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung –
ohne Vorbereitung und ohne Verpflichtung.
Unverbindlich · ca. 15 Minuten ·
ohne Vorbereitung
