Welche Anforderungen gelten für Ihr Unternehmen?
KRITIS-Dachgesetz, NIS-2 und weitere Vorgaben:
Klären Sie, welche Gesetze für Sie relevant sind – und was jetzt
konkret zu tun ist.
Erste Einschätzung erhalten und Ihren Bedarf prüfen.






Warum das Thema jetzt für Sie relevant ist
Mit dem KRITIS-Dachgesetz und der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen deutlich.
Unternehmen müssen nicht nur Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, sondern diese auch nachvollziehbar dokumentieren und im Ernstfall handlungsfähig bleiben.
Im Fokus stehen dabei vor allem:

„Was gilt für uns konkret –
und wo müssen wir anfangen?“
Was ist der Unterschied zwischen NIS-2
und KRITIS-Dachgesetz?
Pflichten aus NIS-2/BSIG
regelt, wie Unternehmen organisiert sind und Risiken managen
Pflichten aus dem KRITIS-Dachgesetz (CER)
regelt, wie Infrastruktur und Anlagen geschützt werden
Beide greifen ineinander – und müssen gemeinsam gedacht werden
Zu welcher Gruppe gehören Sie?
KRITIS-Dachgesetz und NIS-2 betreffen Unternehmen unterschiedlich. Wir zeigen Ihnen, was für Sie relevant ist.
Die größten Herausforderungen in der Praxis
Zutritt und externe Personen
Personal & Organisation
Sicherheit & Nachweis

Der erste Schritt ist die richtige Einordnung
KRITIS-Anforderungen sind komplex – aber lösbar. Gemeinsam finden wir einen pragmatischen Weg, der zu Ihrem Betrieb passt. Wir schöpfen aus fundierter Expertise mit öffentlicher Verwaltung, Versorgern und Betreibern kritischer Infrastruktur. In einem kurzen Gespräch klären wir, wo Sie heute stehen – und was die nächsten Schritte sind.
Unverbindlich · ca. 15 Minuten · ohne Vorbereitung

Unsere Beratungsleistungen im Überblick
KRITIS-Standortanalyse für Betreiber
Das KRITIS-Dachgesetz fordert physischen Zugangsschutz – aber nicht jede Anlage braucht dieselbe Lösung. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, was an Ihren Standorten bereits vorhanden ist, wo Lücken bestehen und was prioritär umzusetzen ist.
Was Sie nach einer KRITIS-Standortanalyse in der Hand haben:
Ergebnis: Ein konkreter Maßnahmenplan mit klarer Priorisierung und transparenter Investitionsgrundlage – keine PowerPoint-Folien, sondern ein belastbares Arbeitsdokument.
Sicherheitszonen-Konzept
Nicht jeder Bereich braucht denselben Schutz. Leitstand, Schaltanlage, Serverraum und Außengelände haben unterschiedliche Risikoprofile. Wir helfen Ihnen, das sauber zu trennen und in Simago® abzubilden.
Wir definieren gemeinsam:
Kein unbefugter Zutritt. Klare Verantwortlichkeiten. Vollständige Nachvollziehbarkeit.
Rollen- & Berechtigungsarchitektur
Das Need-to-know-Prinzip gilt nicht nur digital. Auch physische Zugänge brauchen klare Regeln: Wer darf welchen Bereich betreten – und wann. Wir konfigurieren das gemeinsam mit Ihnen direkt in Simago®.
Wir entwickeln gemeinsam:
Weniger unberechtigte Zutritte. Mehr Kontrolle. Vollständige Nachvollziehbarkeit im Auditfall.
Besucher- und Fremdfirmenprozesse
Wartungstechniker, Entsorger, Subunternehmer: Sie kommen, arbeiten und gehen. Oft an sensiblen Anlagen. Das KRITIS-Dachgesetz fordert nachweisbaren, kontrollierten Zugang –
auch für Externe.
Wir implementieren:
Jeder Externe ist erfasst, berechtigt und nachvollziehbar – jederzeit auditbereit.
Dokumentations- & Auditfähigkeit
Das KRITIS-Dachgesetz fordert belegbare Schutzmaßnahmen — gegenüber dem BBK und im Schadensfall. Simago® protokolliert automatisch, lückenlos und revisionssicher.
Wir stellen sicher:
Ergebnis: Wenn die Prüfung kommt, sind Sie vorbereitet.
Notfall- & Krisenprozesse
Das KRITIS-Dachgesetz fordert Krisen- und Notfallpläne — nicht als Dokument in der Schublade, sondern als gelebten Prozess. Simago® integriert Notfallszenarien direkt in den laufenden Betrieb.
Wir integrieren:
Ziel: Handlungsfähigkeit auch bei Störung oder Angriff.
Resilienz im Personalmanagement
Betriebssicherheit unter Belastung bedeutet: Schlüsselpositionen müssen auch bei Ausfall, Krankheit oder Krise besetzt sein. Simago® verknüpft Personalplanung direkt mit Zutrittsberechtigung.
Wir verknüpfen:
Resilienz entsteht durch Struktur – nicht durch Reaktion.
Von der Analyse bis zum Nachweis – Schritt für Schritt.
KRITIS-Projekte scheitern nicht an der Technik – sondern an fehlender Struktur. Unser bewährtes Vorgehen:






Diese Verbesserungen können Sie erwarten

Ein zentral gesteuertes, auditfähiges System, das Sicherheit erhöht, Prozesse verschlankt und Compliance sichert – speziell entwickelt für die Anforderungen kritischer Infrastrukturen.
Klären Sie hier Ihre offenen Fragen

Bin ich von NIS-2 betroffen?
Unternehmen sind von NIS-2 betroffen, wenn sie in kritischen oder wichtigen Sektoren tätig sind und bestimmte Größenkriterien erfüllen
(z. B. Mitarbeiterzahl oder Umsatz). Dazu zählen unter anderem Energie, Wasser, Abfallwirtschaft, Gesundheit und digitale Dienste. In vielen Fällen besteht Unsicherheit, ob die eigene Organisation unter die Regelung fällt. Eine individuelle Einordnung ist daher der erste sinnvolle Schritt.
Was verlangt die NIS-2-Richtlinie konkret von Unternehmen?
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung eines strukturierten Risikomanagements (Art. 21). Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen, klare Verantwortlichkeiten sowie Prozesse zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen. Zudem müssen Maßnahmen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Ziel ist eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen und Angriffen.
Was regelt das KRITIS-Dachgesetz (CER-Richtlinie)?
Das KRITIS-Dachgesetz (basierend auf der CER-Richtlinie) fokussiert sich auf den Schutz kritischer Infrastrukturen und physischer Anlagen. Unternehmen müssen Risiken für ihre Standorte bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören unter anderem Zugangskontrolle, Sicherung von Anlagen und Notfallmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen Resilienz und Betriebsfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz?
NIS-2 regelt vorwiegend organisatorische und IT-bezogene Sicherheitsanforderungen, insbesondere Risikomanagement und Prozesse. Das KRITIS-Dachgesetz hingegen fokussiert sich auf die physische Sicherheit und den Schutz von Anlagen und Standorten. Beide Regelwerke ergänzen sich und müssen in der Praxis gemeinsam betrachtet werden. Unternehmen sollten daher beide Perspektiven berücksichtigen.
Muss ich die Anforderungen bereits jetzt umsetzen?
Die Anforderungen aus NIS-2 und dem KRITIS-Dachgesetz sind bereits beschlossen oder befinden sich in nationaler Umsetzung. Für viele Unternehmen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, vornehmlich bei der Analyse der eigenen Betroffenheit und bestehender Risiken. Wer zu spät reagiert, riskiert organisatorische Defizite und Probleme bei Prüfungen. Ein früher Einstieg erleichtert die strukturierte Umsetzung.
Was passiert im Erstgespräch zur Einordnung?
Im Erstgespräch wird geklärt, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist. Zudem erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Risiken und Handlungsfelder. Ziel ist eine klare Priorisierung der nächsten Schritte. Das Gespräch ist unverbindlich und erfordert keine Vorbereitung.

Steffen Mankiewicz
CEO & Ansprechpartner für
die kritische Infrastruktur bei
LÜTH & DÜMCHEN
Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam einordnen
In einem kurzen Gespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung –
ohne Vorbereitung und ohne Verpflichtung.
Unverbindlich · ca. 15 Minuten ·
ohne Vorbereitung


